Hallo zusammen,
soeben hat mich folgende Mail von Claudia Keller ereicht:
Liebe Kursteilnehmerinnen, liebe Kursteilnehmer,
heute schreibe ich an Euch alle, die seit 2003 an von mir organisierten Kursen mit Adèle Leas teilgenommen haben.
Manche von Euch waren schon mehrfach als Wiederholer in ihren Kursen, was Adèle und ich sehr schätzten. Viele
von Euch möchten eventuell wieder einen Kurs bei ihr über mich buchen. Deswegen schreibe ich heute an Euch,
da ich eine sehr unangenehme Botschaft übermitteln muss. Am 31. Mai 2012 habe ich bereits ALLE zu den
diesjährigen Kursen angemeldeten Personen angeschrieben. Vielleicht seid Ihr auch schon anderweitig informiert
worden?
Adèle Leas hat beide Tierkurse, welche für Juli in Ravensburg (Deutschland) geplant waren, abgesagt.
Einer der Gründe war, dass am 1. Mai 2012 der vor knapp 1 Jahr reservierte Kursort aus Krankheitsgründen mit nach-
folgender Geschäftsaufgabe nicht mehr zur Verfügung stand, was mich sehr traurig machte. Als gewissenhafte
Organisatorin habe ich mich sofort auf die Suche nach einem neuen Kursort gemacht. Nach meiner Rückkehr aus
den USA, wollte ich die neuen Kursorte anschauen und spätestens am 15.06.2012 entscheiden, wo die beiden Kurse
mit Adèle Leas dieses Jahr denn stattfinden könnten.
Kurz vor meiner Abreise in die USA habe ich dann noch erfahren, dass alle Lehrer aus den USA in Deutschland
mehrwertsteuerpflichtig sind und einer Deklarationspflicht unterliegen. Ich habe sofort alle hierfür erforderlichen
Informationen mit Hilfe des Europa-Büros für Jin Shin Jyutsu in Bonn und unseres Steuerberaters zusammen-
getragen Das wäre zunächst überhaupt nicht schlimm, ist jedoch mit einem riesen Aufwand an Bürokratie ver-
bunden. Das zwischenstaatliche Abkommen schreibt dies vor. Zusätzlich wären Umsatzsteuer-Voranmeldungen
notwendig. Die ganze Bürokratie sollte ausschließlich mit einem dafür spezialisierten deutschen Steuerberater
abgewickelt werden. Das alles würde ein hohes Maß an Energie und Zeit erfordern, ganz abgesehen von weiteren
dafür aufzuwendenden Kosten. Adèle wollte diese Bürokratie nicht auf sich nehmen.
Seit 2003 durfte ich die Kurse für Adèle in Deutschland organisieren und habe dies wirklich mit ganz viel Liebe und Hingabe
gerne getan, weil unsere Freunde - die Tiere - schließlich jahrzehntelang auf diese liebevolle Art von Berührung gewartet
haben. Jin Shin Jyutsu Selbsthilfekurse mit Adèle Leas in Deutschland haben zu vielen Menschen eine tiefe Freundschaft
entstehen lassen. Adèle ist der Meinung, dass sie in einem Staat wohnt und in einem anderen Staat unterrichtet, welche die
Zusammenarbeit anscheinend erschweren durch Erhebung von Steuern (MWSt) auf getätigte Umsätze. Eine eventuelle
„Teillösung“ wäre gewesen, auf den Kurspreis die 19 %ige MWSt aufzuschlagen. Dies stand aber auf keinen Fall zur Debatte.
Diese abzuführende MWSt und das Honorar für den Steuerberater würden den Nettoerlös entsprechend schmälern, womit
Adèle nicht zufrieden war.
All diese Tatsachen sollten uns aber nicht daran hindern, die Kunst des Jin Shin Jyutsu für Tiere weiterhin in Deutschland
blühen zu lassen und Selbsthilfekurse für Tierfreunde mit ihren Gefährten anzubieten. Ich arbeite bereits daran.
Momentan sieht es so aus, dass Adèle nicht mehr nach Deutschland kommt, um zu unterrichten.
Tierkurse in Deutschland fallen aus
Moderator: Klee
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Tierkurse in Deutschland fallen aus
Nach Kraft ringen. Das klingt alles so dramatisch. Man tut eben, was man kann und legt sich dann schlafen. Und auf diese Weise geschieht es, daß man eines Tages etwas geleistet hat.
Paula Modersohn-Becker, (1876 - 1907)
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Re: Tierkurse in Deutschland fallen aus
ich staune, denn da es sich um eine "Leistung" B2C (Unternehmer|Nicht-Unternehmer=Privatkunde) handelt, wäre das schon bisher am sogenannten Leistungsort zu versteuern gewesen da würde ich jetzt nicht viel Wirbel drum veranstalten, denn sonst kommen noch Nachforderungen des Finanzamtes.
Hier mehr dazu:
Schade!
Hier mehr dazu:
Quelle: -->Handelskammer HamburgAb 1. Januar 2011 hat sich die Rechtslage wie folgt geändert:
Bei der Ortsbestimmung muss der leistende Unternehmer künftig unterscheiden, ob es sich bei seinem Kunden um einen Nicht-Unternehmer (B2C) oder einen Unternehmer (B2B) handelt. Für B2C-Leistungen gilt weiterhin das Tätigkeitsortsprinzip (§ 3 a Abs. 3 Nr. 3 a UStG). B2B-Leistungen unterfallen seit dem 1. Januar 2011 der Grundregel (§ 3 a Abs. 2 UStG, Punkt 3.1.) und sind am Sitz des Leistungsempfängers zu versteuern. Einzelheiten siehe das BMF-Schreiben vom 4.2.2011.
Schade!
"Im Grunde muss man ja überhaupt nichts ...man muss sich halt durchbringen,
aber auch das nicht. Auch das muss ja nicht sein." Thomas Bernhard
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- Ernestine
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Re: Tierkurse in Deutschland fallen aus
Hallo Cécile,
da habe ich leider keine Ahnung von. Ich finde es nur sehr, sehr schade.
Tina
da habe ich leider keine Ahnung von. Ich finde es nur sehr, sehr schade.
Tina
Nach Kraft ringen. Das klingt alles so dramatisch. Man tut eben, was man kann und legt sich dann schlafen. Und auf diese Weise geschieht es, daß man eines Tages etwas geleistet hat.
Paula Modersohn-Becker, (1876 - 1907)
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